Definition: C.i.f.-Wert

Kategorie: ESVG 1995

Der c.i.f.-Wert (Kosten, Versicherung, Fracht) ist der Wert einer an die Grenze des Einfuhrlandes gelieferten Ware oder der Wert einer einem Gebietsansässigen erbrachten Dienstleistung vor der Zahlung eventueller Zölle oder Importabgaben oder Handels- und Transportspannen im Einfuhrland.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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