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Definition: Gütersteuern
Kategorie: ESVG 1995
Gütersteuern sind Steuern, die pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Sie können entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Mengeneinheit einer Ware oder Dienstleistung oder wertbezogen festgesetzt werden, d.h. als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit oder des Wertes der den Gegenstand der Transaktion bildenden Waren oder Dienstleistungen. Generell gilt, daß Steuern, die auf ein Gut erhoben werden, unabhängig davon, von welcher institutionellen Einheit sie gezahlt werden, den Gütersteuern zuzurechnen sind, es sei denn, sie sind ausdrücklich in eine andere Position einbezogen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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