Definition: Gütersubventionen

Kategorie: ESVG 1995

Gütersubventionen sind Subventionen, die pro Einheit einer produzierten oder eingeführten Ware oder Dienstleistung geleistet werden. Sie werden entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Mengeneinheit einer Ware oder Dienstleistung oder wertbezogen festgesetzt, d.h. als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit. Sie können ferner als Differenz zwischen einem angestrebten Preis und dem vom Käufer tatsächlich gezahlten Marktpreis berechnet werden. Gütersubventionen sind in der Regel zahlbar, wenn die Ware oder Dienstleistung produziert, verkauft oder eingeführt wird. Gütersubventionen können sich vereinbarungsgemä ausschließlich auf marktbestimmte Produktion oder auf Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung beziehen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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