Definition: Importsubventionen

Kategorie: ESVG 1995

Importsubventionen sind Subventionen auf Waren oder Dienstleistungen, die zahlbar sind, wenn die Waren die Grenze zur Verwendung im Wirtschaftsgebiet überschreiten oder wenn die Dienstleistungen für gebietsansässige institutionelle Einheiten erbracht werden. Zu den Importsubventionen gehört auch die Deckung von Verlusten staatlicher Handels- und Vorratsstellen, die aufgrund einer bewußten staatlichen Politik von gebietsfremden Einheiten Güter kaufen und diese zu niedrigeren Preisen an gebietsansässige Einheiten verkaufen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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