Definition: Sonstige Gütersubventionen

Kategorie: ESVG 1995

Die sonstigen Gütersubventionen umfassen: 

a) Subventionen auf im Inland verwendete Güter aus inländischer Produkion: Hierbei handelt es sich um Subventionen, die an gebietsansässige Produzenten für ihren im Wirtschaftsgebiet eingesetzten oder verbrauchten Produktionswert geleistet werden;

b) die Deckung der Verluste staatlicher Handels- und Vorratsstellen, die die Aufgabe haben, von gebietsansässigen Produzenten produzierte Güter zu kaufen und zu einem tieferen Preis an inländische oder gebietsfremde Käufer zu verkaufen, sofern diese Verluste auf eine bewußte staatliche Wirtschafts- oder Sozialpolitik zurückzuführen sind;

c) Subventionen, die an öffentliche Kapital- und Quasi-Kapitalgesellschaften gezahlt werden, um anhaltende Verluste aus ihrer Produktionstätigkeit auszugleichen, die darauf zurückzuführen sind, daß die von diesen Gesellschaften verlangten Preise aufgrund einer bewußten staatlichen oder europäischen Wirtschafts- oder Sozialpolitik unter ihren durchschnittlichen Produktionskosten liegen;

d) direkte Exportsubventionen, die unmittelbar an gebietsansässige Produzenten geleistet werden, wenn die Waren das Wirtschaftsgebiet verlassen oder die Dienst- leistungen für gebietsfremde Einheiten erbracht werden, mit Ausnahme der an der Zollgrenze erfolgenden Rückzahlungen von zuvor gezahlten Gütersteuern und des Erlasses der Steuern, die im Falle des Verkaufs oder der Verwendung der Waren im Wirtschaftsgebiet zu entrichten wären.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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