Definition: Sonstige direkte Steuern und Abgaben

Kategorie: ESVG 1995

Die sonstigen direkten Steuern und Abgaben umfassen: 

a) laufende Abgaben auf das Vermögen: hierzu gehören von den Eigentümern regelmäßig auf das Eigentum an oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden zu entrichtende Steuern sowie laufende Steuern auf das Reinvermögen und andere Vermögenswerte (Schmuck und andere Luxusgegenstände);
b) Kopfsteuern, die je Erwachsener oder je Haushalt, unabhängig von deren Einkommen und Vermögen, erhoben werden; 
c) Ausgabensteuern, die auf die Gesamtausgaben von natürlichen Personen oder privaten Haushalten zu entrichten sind; 
d) Zahlungen von privaten Haushalten für Berechtigungen zum Erwerb oder zur Nutzung von Kraftfahrzeugen, Booten oder Flugzeugen (die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden) oder für Jagd- oder Angelscheine, Schießgenehmigungen usw.; 
e) Abgaben auf internationale Transaktionen (Auslandsreisen, Auslandsüberweisungen, Auslandsinvestitionen usw.), außer von Produzenten zu entrichtende Abgaben und von privaten Haushalten zu zahlende Einfuhrzölle.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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