Definition: Sozialbeiträge der Arbeitnehmer

Kategorie: ESVG 1995

Hierbei handelt es sich um die Sozialbeiträge, die von den Arbeitnehmern an die Sozialversicherung oder an andere Systeme mit speziellen Deckungsmitteln oder an Systeme ohne spezielle Deckungsmittel gezahlt werden. Sozialbeiträge der Arbeitnehmer umfassen die tatsächlich gezahlten Beiträge sowie, im Falle von mit speziellen Deckungsmitteln finanzierten Sicherungssystemen, die zusätzlichen Beiträge in Höhe der auf die Versicherungsnehmer entfallenden Vermögenseinkommen, die den an den Systemen teilnehmenden Arbeitnehmern zufließen, abzüglich der Dienstleistungsentgelte.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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