Definition: Soziale Sachtransfers

Kategorie: ESVG 1995

Soziale Sachtransfers sind Waren und Dienstleistungen, die einzelnen privaten Haushalten von staatlichen Einheiten und von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck als Sachtransfers zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie von den staatlichen Einheiten und von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck am Markt gekauft werden oder Teil von deren nichtmarktbestimmten Produktion sind. Soziale Sachtransfers können aus Steuereinnahmen, sonstigen staatlichen Einkommen oder Sozialversicherungsbeiträgen bzw., im Falle von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, aus Schenkungen oder Vermögenseinkommen finanziert werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: