Definition: Individuell zurechenbare Sachleistungen

Kategorie: ESVG 1995

Individuell zurechenbare Sachleistungen umfassen Waren und Dienstleistungen, die einzelnen Haushalten von sonstigen Nichtmarktproduzenten innerhalb des Staates oder von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck kostenlos oder zu einem sehr geringen Preis zur Verfügung gestellt werden.

Sie entsprechen den individualisierbaren Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und des Staates, abzüglich sozialer Sachleistungen, die privaten Haushalten im Rahmen von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfesystemen erbracht werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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