Definition: Nettoprämien für Schadenversicherungen

Kategorie: ESVG 1995

Die Nettoprämien für Schadenversicherungen umfassen Prämien aufgrund von Versicherungsverträgen, die von institutionellen Einheiten ausschließlich im eigenen Interesse abgeschlossen wurden. Bei den von einzelnen privaten Haushalten abgeschlossenen Schadenversicherungsverträgen handelt es sich um die Versicherungsverträge, die außerhalb des Sozialschutzsystems ohne Beteiligung von Arbeitgebern und vom Staat abgeschlossen werden. Die Nettoprämien für Schadenversicherungen umfassen sowohl die tats chlichen Prämien, die von den Versicherten im Rechnungszeitraum gezahlt werden, um den Versicherungsschutz zu erlangen (verdiente Prämien), als auch die zusätzlichen Prämien in Höhe der Vermögenseinkommen, aus Versicherungsverträgen abzüglich des Dienstleistungsentgelts der Versicherungsgesellschaften.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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