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Definition: Geldvermögenstransfer
Kategorie: ESVG 1995
Ein Geldvermögenstransfer ist die Übertragung von Bargeld ohne Gegenleistung, das sich entweder der Geldgeber durch die Veräußerung eines oder mehrerer Vermögenswerte (außer Vorräten) beschafft hat oder das der Empfänger für den Erwerb eines oder mehrerer Vermögenswerte (außer Vorräten) verwenden soll. Geldvermögenstransfers erfolgen häufig unter der Bedingung, dass ihr Empfänger einen Vermögenswert oder mehrere Vermögenswerte erwirbt.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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