Definition: Forderungen

Kategorie: ESVG 1995

Forderungen berechtigen ihre Eigentümer (die Gläubiger) dazu, von anderen institutionellen Einheiten (den Schuldnern), die die gegenüberstehenden Verbindlichkeiten eingegangen sind, eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen ohne Gegenleistung zu erhalten. 

Beispiele für forderungsähnliche Vermögenswerte sind Aktien und sonstige Anteilsrechte sowie ein Teil der Eventualforderungen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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