Definition: Langfristige Forderungen

Kategorie: ESVG 1995

Langfristige Forderungen haben eine ursprüngliche Laufzeit von in der Regel mehr als einem Jahr und in außergewöhnlichen Fällen von mehr als zwei Jahren.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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