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Definition: Termineinlagen
Kategorie: ESVG 1995
Termineinlagen sind Einlagen, über die nicht jederzeit verfügt werden kann, da für sie ein fester Kündigungstermin oder eine Kündigungsfrist gilt.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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