Definition: Termineinlagen

Kategorie: ESVG 1995

Termineinlagen sind Einlagen, über die nicht jederzeit verfügt werden kann, da für sie ein fester Kündigungstermin oder eine Kündigungsfrist gilt.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: