Definition: Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivat...

Kategorie: ESVG 1995

Forderungen in der Form von Inhaberpapieren, die in der Regel begebbar sind und an Sekundärmärkten gehandelt werden oder am Markt verrechnet werden können und mit deren Besitz für die Inhaber keinerlei Eigentumsrecht an den institutionellen Einheiten verbunden ist, die die Papiere ausgeben.

Unterschieden wird zwischen:
a) Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) und 
b) Finanzderivaten.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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