Definition: Geldmarktpapiere

Kategorie: ESVG 1995

Transaktionen mit Geldmarktpapieren umfassen solche mit kurzfristigen Wertpapieren ohne solche mit Aktien, anderen Anteilsrechten oder mit Finanzderivaten (§ 5.56).

Kurzfristige Wertpapiere, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel höchstens ein Jahr und in außergewöhnlichen Fällen bis zu zwei Jahren beträgt (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: