Definition: Finanzderivat

Kategorie: ESVG 1995

Transaktionen mit Finanzderivaten sind solche mit Forderungen, die auf einem anderen Instrument basieren oder aus ihm abgeleitet sind. Bei dem einem Finanzderivat zugrunde liegenden Instrument handelt es sich in der Regel um eine andere Forderung, in bestimmten Fällen jedoch auch um eine Ware oder einen Index.

Finanzderivate werden auch als sekundäre Finanzinstrumente oder als Hedging-(Absicherungs-)Instrumente bezeichnet, da sie häufig der Risikominderung dienen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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