Definition: Option

Kategorie: ESVG 1995

Optionen sind Eventualforderungen, durch die der Käufer der Option das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, erwirbt, innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) finanzielle oder nichtfinanzielle Aktiva (das Basisinstrument) zu einem festgelegten Preis (dem Basis- oder Ausübungspreis) vom Optionsverkäufer zu kaufen (Kaufoption) oder an diesen zu verkaufen (Verkaufsoption). Der Optionskäufer zahlt eine Prämie (den Optionspreis) dafür, daß sich der Optionsverkäufer verpflichtet, den vereinbarten Betrag des Basisinstrument zu dem vereinbarten Betrag zu verkaufen bzw. zu kaufen oder auf Aufforderung des Käufers eine entsprechende Vergütung zu zahlen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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