Definition: Termingeschäft

Kategorie: ESVG 1995

Termingeschäfte enthalten die Zusage, eine bestimmte Menge einer standardisierten Basisgröße, bei der es sich um eine Ware, eine Währung oder ein Wertpapier handeln kann, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis zu liefern oder abzunehmen. Bei der Basisgröße kann es sich auch um einen Index handeln.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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