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Definition: Langfristiger Kredit
Kategorie: ESVG 1995
Transaktionen mit langfristigen Krediten betreffen Kredite mit langer ursprünglicher Laufzeit (§ 5.73). Kredite, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel mehr als ein Jahr und in au ergewöhnlichen Fällen mehr als zwei Jahre beträgt (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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