Definition: Genußschein

Kategorie: ESVG 1995

Genußscheine sind Titel, die nach Rückzahlung des Kapitals bei den Anteilseignern, die weiterhin Teilhaber sind, verbleiben und ihnen einen Anteil am Gewinn nach Ausschüttung (Bedienung des Aktenkapitals) und gegebenenfalls am Liquidationsüberschuß (Reinvermögen abzüglich Aktienkapital) sichern.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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