Definition: Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetrete...

Kategorie: ESVG 1995

Versicherungstechnische Rückstellungen, die von Versicherungsgesellschaften und Pensionseinrichtungen gebildet werden, und zwar in Höhe: 

a) des Teils der Bruttoprämien, der dem folgenden Rechnungszeitraum zuzurechnen ist (Prämienüberträge); 

b) der geschätzten Gesamtaufwendungen, die aus der Abwicklung der bis zum Ende des Rechnungszeitraums angefallenen – gemeldeten oder nicht gemeldeten – Versicherungsfälle entstanden sind oder noch entstehen werden, abzüglich der für solche Versicherungsfälle bereits gezahlten Beträge (Schadenrückstellungen).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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