Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Ausländische Direktinvestitionen
Kategorie: ESVG 1995
Langfristige Geldanlagen, durch die institutionelle Einheiten einer Volkswirtschaft (die "Direktinvestoren") langfristige Beteiligungen an institutionellen Einheiten einer anderen Volkswirtschaft (den "Unternehmen, die Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition sind") erwerben. Der Direktinvestor beabsichtigt mit der Geldanlage, einen ma geblichen Einfluß auf das Management des in der anderen Volkswirtschaft ansässigen Unternehmens zu gewinnen. Zu den Direktinvestitionen gehören sowohl die ursprüngliche Transaktion zwischen dem Direktinvestor und dem Unternehmen, das Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition ist, als auch alle nachfolgenden Anlagetransaktionen zwischen diesen und zwischen verbundenen Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 5.132). Langfristige Geldanlagen, durch die gebietsansässige institutionelle Einheiten (die "Direktinvestoren") langfristige Ansprüche (Anteilsrechte oder sonstige Forderungen) an gebietsfremden institutionellen Einheiten einer anderen Volkswirtschaft (den "Unternehmen, die Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition sind") erwerben. Mit dieser Geldanlage (Direktinvestitionen) will der Anleger (Direktinvestor) einen maßgeblichen Einfluß auf die Leitung des Unternehmens in der übrigen Welt erlangen (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: