Definition: Nominaler Umbewertungsgewinn

Kategorie: ESVG 1995

Der nominale Umbewertungsgewinn eines Aktivpostens ist die Änderung des Wertes dieses Aktivums infolge der Änderung seines Preises. Der nominale Umbewertungsgewinn einer Verbindlichkeit ist die Änderung des Wertes dieser Verbindlichkeit infolge der Änderung ihres Preises, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen (§ 6.36).

Umbewertungsgewinne umschließen die Wertzunahmen an allen Arten von Aktiva, also an produzierten und nichtproduzierten Vermögensgütern ebenso wie an Forderungen. Auch Umbewertungsgewinne an den Vorratsbeständen bei den Produzenten, einschließlich unfertiger Erzeugnisse und angefangener Arbeiten, sind eingeschlossen (§ 6.39).

Ein nominaler Umbewertungsgewinn entspricht der positiven Umbewertung eines Aktivums oder der negativen Umbewertung einer (finanziellen) Verbindlichkeit (§ 8.54).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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