Definition: Immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter

Kategorie: ESVG 1995

Nichtproduzierte Aktiva, bei denen es sich um gesellschaftliche Konstrukte handelt. Sie entstehen durch rechtliche oder buchungstechnische Vorgänge, wie die Erteilung eines Patents oder die Übertragung eines wirtschaftlichen Vorteils auf einen Dritten. Bestimmte immaterielle nichtproduzierte Aktiva berechtigen ihre Eigentümer, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben und andere institutionelle Einheiten davon auszuschließen, sofern diese nicht über eine Genehmigung der Eigentümer verfügen. Die Position untergliedert sich in Patente, Nutzungsrechte aktivierter Firmenwert und sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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