Definition: Sonstige Bauten

Kategorie: ESVG 1995

Bauten, bei denen es sich nicht um Gebäude handelt. Eingeschlossen sind Kosten für Straßen, Kanalisation und die Erschließung, soweit diese nicht den Wohn- und Nichtwohngebäuden zuzurechnen sind. Die Position umfaßt auch Baudenkmäler, die weder den Wohnbauten noch den Nichtwohngebäuden zugeordnet werden können, sowie Schächte, Tunnel und sonstige im Zusammenhang mit dem Abbau von Bodensch tzen stehenden Bauten (bestimmte Bodenverbesserungen, wie etwa Hochwasserschutzdeiche und -dämme, sind in den Wert des Grund und Bodens einzubeziehen.).

Zu den sonstigen Bauten gehören z. B. Straßen und Wege, Schienenstrecken und Rollbahnen, Brücken, Hochstraßen, Tunnel und U-Bahn-Bauten, Wasserstraßen, H fen, Dämme und sonstige Wasserbauten, Fernrohrleitungen, Fernmelde- und Energieübertragungsleitungen, städtische Rohrleitungs- und Kabelnetze einschließlich zugehöriger Bauten, industrielle bauliche Anlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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