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Definition: Sonstige Ausrüstungen
Kategorie: ESVG 1995
Maschinen, Geschäftsausstattung und andere Ausrüstungen ohne Fahrzeuge. Hierzu zählen insbesondere die in folgenden CPA-Gruppen ausgewiesenen Erzeugnisse (jedoch ohne Ersatzteile und ohne Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen): 29.1 (Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie ohne Motoren für Ackerschlepper und für Luft- und Straßenfahrzeuge), 29.2 (Sonstige Maschinen für unspezifische Verwendung), 29.3 (Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft), 29.4 (Werkzeugmaschinen und Teile dafür), 29.5 (Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige) und der CPA-Abteilungen 30 (Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen), 31 (Geräte der Elektrizit tserzeugung und -verteilung u. ä.), 32 (Rundfunk, Fernseh- und Nachrichtentechnik, 33 (Medizin-, Meß-, Steuerungs-, und Regelungstechnik, Optik), 23.30.2 (Nichtbestrahlte Brennstoffelemente und Kernreaktoren, Teile dafür), 36.1 (Möbel), 36.3 (Musikinstrumente), 36.4 (Sportgeräte) und 28.3 (Dampfkessel ohne Zentralheizungskessel).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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