Definition: Nutzpflanzungen

Kategorie: ESVG 1995

Baumbestände (einschließlich Reben und Sträucher), die wegen der Erzeugnisse angelegt werden, die sie Jahr für Jahr liefern. Hierzu gehören diejenigen Baumbestände, die zur Gewinnung von Früchten oder Nüssen, Saft oder Harz oder von Rinden- oder Blatterzeugnissen kultiviert werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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