Definition: Immaterielle Anlagegüter

Kategorie: ESVG 1995

Hierzu zählen Suchbohrungen, Computerprogramme, Urheberrechte und sonstige immaterielle Anlagegüter, die länger als ein Jahr genutzt werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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