Definition: Sonstige Flächen

Kategorie: ESVG 1995

Anderweitig nicht genannter Grund und Boden. Hierzu gehören private Gärten au er Nutzgärten, Gemeinschaftsweiden, Grund und Boden, der Wohnbauten umgibt, soweit er nicht den Gebäuden zugeordnet ist, sowie die zugehörigen Oberflächengewässer.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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