Definition: Wasserreserven

Kategorie: ESVG 1995

Förderbare wasserführende Schichten und sonstige Grundwasservorkommen, wenn aufgrund ihrer Knappheit Eigentumsrechte bestehen und /oder ihre Nutzung etwas kostet, Erträge erzielt werden können und so eine gewisse wirtschaftliche Kontrolle vorliegt.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: