Definition: Nutzungsrechte

Kategorie: ESVG 1995

Miet-, Pacht- und sonstige Verträge, bei denen der Vertragnehmer berechtigt ist, Nutzungsrechte auf einen Dritten zu übertragen. Hierzu gehören z. B. Vertr ge über die Vermietung oder Verpachtung von Grund und Boden, Gebäuden und sonstigen unbeweglichen Anlagegütern, Konzessionen und Exklusivverträge zum Abbau von Bodenschätzen oder zur Ausbeutung von Fanggründen, übertragbare Verträge mit Sportlern und Urhebern sowie Optionen auf den Kauf von noch nicht produzierten Sachanlagen. Verträge über die Vermietung von beweglichen Anlagegütern gehören nicht zu den immateriellen nichtproduzierten Aktiva.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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