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Definition: Primäres Einkommensverteilungskonto
Kategorie: ESVG 1995
Das primäre Einkommensverteilungskonto zeigt die gebietsansässigen Einheiten und institutionellen Sektoren in ihrer Eigenschaft als Empfangende von Primäreinkommen und nicht als Leistende, durch deren Tätigkeit Primäreinkommen entsteht. "Primäreinkommen" ist das Einkommen, das gebietsansässige Einheiten aufgrund ihrer unmittelbaren Teilnahme am Produktionsprozeß erhalten, sowie das Einkommen, das der Eigentümer eines Vermögenswertes oder eines nichtproduzierten Sachvermögensgegenstandes als Gegenleistung dafür erhält, daß er einer anderen institutionellen Einheit finanzielle Mittel oder nichtproduziertes Sachvermögen zur Verfügung stellt. Das primäre Einkommensverteilungskonto kann lediglich für die institutionellen Sektoren und Teilsektoren erstellt werden, da im Falle der Wirtschaftsbereiche bestimmte Stromgrößen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung (langfristige Kredite und Anleihen) und dem Vermögen stehen, nicht aufgegliedert werden können. Das primäre Einkommensverteilungskonto ist weiter untergliedert in das Unternehmensgewinnkonto und in das Konto der Verteilung sonstiger Prim reinkommen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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