Definition: Unternehmensgewinn

Kategorie: ESVG 1995

Der Unternehmensgewinn ist gleich dem Betriebsüberschuss bzw. dem Selbständigeneinkommen (auf der Aufkommensseite) 

plus aus finanziellen und anderen Aktiva im Besitz des Unternehmens empfangenes Einkommen aus Vermögen (auf der Aufkommensseite) 

minus von dem Unternehmen auf seine Verbindlichkeiten gezahlte Zinsen und von ihm auf Grund und Boden und anderes von ihm gepachtetes nichtproduziertes Sachvermögen gezahlte Pachten bzw. Entschädigungen für den Abbau von Bodenschätzen (auf der Verwendungsseite). 

Geleistete Vermögenseinkommen in Form von Dividenden oder reinvestierten Gewinnen aus ausländischen Direktinvestitionen werden vom Einkommen aus Unternehmertätigkeit nicht abgezogen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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