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Definition: Umbewertungskonto
Kategorie: ESVG 1995
Im Umbewertungskonto werden Veränderungen des Wertes der Aktiva und Verbindlichkeiten erfaßt, die auf Preisänderungen zurückzuführen sind. Für einen bestimmten Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit wird diese Ver nderung wie folgt ermittelt: entweder a) anhand der Differenz zwischen dem Wert des Vermögenswertes bzw. der Verbindlichkeit am Ende des Rechnungszeitraums und seinem Wert am Anfang des Rechnungszeitraums bzw. zum Zeitpunkt seiner ersten Buchung in der Vermögensbilanz oder; b) anhand der Differenz zwischen dem Wert des Aktivums bzw. der Verbindlichkeit zum Zeitpunkt seiner Ausbuchung aus der Vermögensbilanz und seinem Wert am Anfang des Rechnungszeitraums bzw. zum Zeitpunkt seiner ersten Buchung in der Vermögensbilanz. Diese Differenz wird als nominaler Umbewertungsgewinn/-verlust bezeichnet. Das Umbewertungskonto wird in zwei Teilkonten untergliedert: in das Konto neutraler Umbewertungsgewinne/-verluste und in das Konto realer Umbewertungsgewinne/ -verluste.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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