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Definition: Außenkonto
Kategorie: ESVG 1995
Im Außenkonto werden die Transaktionen zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Einheiten ausgewiesen. Die übrige Welt als solche ist kein institutioneller Sektor, spielt jedoch innerhalb des Systems eine vergleichbare Rolle. Die Kontenfolge für die übrige Welt ist im wesentlichen dieselbe wie die für die institutionellen Sektoren, d.h. sie umfaßt: a) Transaktionskonten; b) Vermögensänderungskonten und; c) Vermögensbilanzen. Diese Konten werden aus der Sicht der übrigen Welt erstellt. Was für die übrige Welt zum Aufkommen gehört, gehört für die gesamte Volkswirtschaft zur Verwendung und umgekehrt. Entsprechend ist ein Vermögenswert der übrigen Welt eine Verbindlichkeit für die gesamte Volkswirtschaft und umgekehrt (außer im Falle von Währungsgold und Sonderziehungsrechten).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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