Definition: Arbeitslose

Kategorie: ESVG 1995

In Übereinstimmung mit den von der Internationalen Arbeitsorganisation (13. Internationale Konferenz der Arbeitsstatistiker) aufgestellten Normen umfaßt der Begriff "Arbeitslose" alle Personen ab einem bestimmten Alter, die während des Bezugszeitraums: 

a) "ohne Arbeit", d.h. weder abhängig beschäftigt noch selbständig waren; 

b) "verfügbar" waren, d.h. während des Bezugszeitraums für eine abhängige oder eine selbst ndige Tätigkeit zur Verfügung standen; 

c) "Arbeit suchten", d.h. in einer dem Bezugszeitraum kurz vorangegangenen Periode spezifische Schritte unternommen haben, um eine abhängige Tätigkeit zu finden oder als Selbst ndige tätig zu werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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