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Definition: Sozialschutzsysteme mit speziellen Deckungsmitteln...
Kategorie: ESVG 1995
Außer der Sozialversicherung gibt es zwei Kategorien von mit speziellen Deckungsmitteln finanzierten Sozialschutzsystemen. Zur ersten Kategorie zählen Systeme, bei denen sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer Sozialbeiträge an Versicherungsgesellschaften oder rechtlich selbständige Pensionskassen, die getrennte institutionelle Einheiten sind, zahlen. Die Versicherungsgesellschaften oder rechtlich selbständigen Pensionskassen sind für die Verwaltung der eingebrachten Mittel und die Zahlung der Sozialleistungen verantwortlich. Die zweite Kategorie umfaßt Systeme, bei denen Arbeitgeber spezielle Rückstellungen für die Zahlung von Sozialleistungen bilden. Diese Rückstellungen sind von ihren sonstigen Rückstellungen getrennt, was jedoch nicht bedeutet, daß von den Arbeitgebern getrennte institutionelle Einheiten entstehen. In diesem Fall spricht man von rechtlich unselbständigen Pensionskassen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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