Definition: Sozialschutzsysteme ohne spezielle Deckungsmittel

Kategorie: ESVG 1995

Hierbei handelt es sich um Systeme, bei denen Arbeitgeber den von ihnen gegenw rtig oder früher beschäftigten Arbeitnehmern oder deren Angehörigen Sozialleistungen aus ihren eigenen Mitteln gewähren, ohne zu diesem Zweck spezielle Rückstellungen zu bilden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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