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Definition: Wirtschaftsgebiet eines Landes
Kategorie: SNA 1993
Das Wirtschaftsgebiet eines Landes umfasst das von einem Staat verwaltete geographische Gebiet, innerhalb dessen sich Personen, Waren und Kapital frei bewegen können. Zu ihm gehören: a) der Luftraum, die Hoheitsgewässer und der Festlandsockel unterhalb von internationalen Gewässern, über die das betreffende Land Hoheitsrechte besitzt oder über die es bezüglich des Rechts auf Fischfang oder auf Ausbeutung der Bodenschätze im Meeresgrund die Gebietshoheit hat oder beansprucht, b) territoriale Exklaven und c) Zollfreigebiete, Zollfreilager und Fabriken, die von Offshore-Unternehmen unter Zollaufsicht betrieben werden (sie gehören zum Wirtschaftsgebiet des Landes, in dem sie sich physisch befinden).
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 14.9, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 14.9, Vereinte Nationen, New York, 1993
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