Definition: Nachbarschaftsgeschäft

Kategorie: Handel

Ein Nachbarschaftsgeschäft ist ein Einzelhandelsbetrieb mit geringer oder mittlerer Verkaufsfläche, der in der Hauptsache eine in der Nähe wohnende und sich zu Fuß bewegende Kundschaft bedient. Ein solches Geschäft befriedigt den Bedarf an Nachkäufen, schnellen oder unvorhergesehenen Käufen von Waren des täglichen Bedarfs vorrangig im Lebensmittelbereich und praktiziert in Ländern, wo dies zulässig ist, großzügige Öffnungszeiten.
Quelle:
Der Einzelhandel im Europäischen Wirtschaftsraum, Eurostat 1993.
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