Definition: Geschäftssitzung

Kategorie: Tourismus

Definition:

Geschäftssitzungen sind Sitzungen, deren Teilnehmer dasselbe Unternehmen, denselben Konzern oder dasselbe Gemeinschaftsunternehmen vertreten oder zueinander im Verhältnis Kunde/Lieferant stehen.

Erläuterungen:

Eine Geschäftssitzung zeichnet sich allgemein durch folgende Merkmale aus: Sie wird nicht von einer externen Organisation ausgerichtet; ihr Ziel besteht in der Durchführung von Geschäften, weniger in der Vermittlung von Wissen; die Zahl der vertretenen Unternehmen ist in der Regel gering, ob es sich nun um eine innerbetriebliche (ein einziges Unternehmen) oder eine zwischenbetriebliche Besprechung (zwei oder mehr Unternehmen) handelt; das Verhältnis der Teilnehmer untereinander hat entweder keinen Wettbewerbscharakter (da sie zum selben Konzern gehören), oder der Wettbewerb wird (bei konzerninternen Spannungen) oligopolistisch reguliert (wenige Unternehmen sind vertreten).
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 43
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