Definition: Letztliches Bestimmungsland

Kategorie: Außenhandel

In der Statistik des Warenverkehrs mit Drittlaendern ist das Bestimmungsland das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollen.
Zwischen Mitgliedstaaten ist es der Mitgliedstaat, in den die Waren, soweit dies zum Zeitpunkt der Versendung bekannt ist, letztlich versendet werden sollen.
Quelle:
Eurostat
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