Definition: Währungsswap

Kategorie: SNA 1993

Bei Währungsswaps (bisweilen werden sie auch als kombinierte Zins-Währungsswaps (Cross-Currency Interest Rate Swaps) bezeichnet) werden Zinszahlungsströme sowie am Ende der Vertragslaufzeit Kapitalbeträge zu einem vereinbarten Wechselkurs ausgetauscht. Es kann auch zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Austausch der Kapitalbeträge stattfinden; in diesem Fall erfolgen dann möglicherweise über einen bestimmten Zeitraum und nach festgelegten Regeln Rückzahlungen, die sowohl Tilgungs- als auch Zinszahlungen einschließen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 11.38, Vereinte Nationen, New York, 1993
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