Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Laufende Ausgaben für den Umweltschutz
Kategorie: Umwelt
Laufende Umweltschutzausgaben fallen im allgemeinen als Folge von vorherigen Investitionen in Umweltschutzeinrichtungen an. Dazu gehören Löhne und Gehälter, Mieten sowie der Verbrauch an Waren und Dienstleistungen (Energie, Material, Transportleistungen, Information, Versicherung usw.), die für den Betrieb, die Reparatur und die Instandhaltung der Umweltschutzanlagen und -einrichtungen erforderlich sind. Doch können sie auch entstehen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Produktionsprozeß stehen, sondern vielmehr mit der Erbringung von Umweltschutzdienstleistungen zu tun haben, so beispielsweise mit der Koordinierung von Umweltschutzmaßnahmen, mit Forschungsarbeiten, Bodenhygiene, Abfallwirtschaft usw. Zu den laufenden Ausgaben zählen die Gesamtkosten der von eigenen Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen für den Umweltschutz und die Umweltkontrolle sowie die Mehrkosten der von Dritten bereitgestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen mit Umweltschutzwirkung. Der Gesamtbetrag sollte daher als die Summe dieser Einzelposten berechnet und ohne Betriebsgewinne angegeben werden. Sie sind für die einzelnen Bereiche in der Veröffentlichung "Environmental Protection Expenditure - Data collection methods in the Public Sector and Industry", Eurostat, Reihe 8D, 1994, aufgeführt. Zu berücksichtigen ist folgendes: Umweltschutzleistungen: - Laufende Ausgaben für alle Waren und Dienstleistungen, die von der Einheit zur Erbringung von Umweltschutzleistungen durch eigene Mitarbeiter erworben werden, einschließlich Löhnen und Gehältern, - Zahlungen an Dritte für die Erbringung von Umweltschutzleistungen. Waren und Dienstleistungen, die für nicht direkt umweltschutzrelevante Tätigkeiten benötigt werden (Produktion, Verwaltung, Einkauf und Marketing, Forschung usw.): - Laufende Ausgaben für den Einsatz relativ umweltschonender Güter als Roh- oder Hilfsstoffe (nur Mehrkosten), - Kosten von Sachanlagen, die nicht kapitalisiert werden (normalerweise Anlagen mit geringen Stückkosten, die in regelmäßigen Abständen ersetzt werden); hierzu gehören die vollen Kosten von verbundenen Gütern sowie die Mehrkosten von umweltfreundlichen Gütern. Nicht zu berücksichtigen sind: - Abschreibungen, - Zinsen, - Strafen und Bußgelder für die Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen, an Dritte zu zahlende Entschädigungen für ihnen aus Umweltbelastungen entstandene Verluste oder Schäden und ähnliche Kosten. Diese laufenden Ausgaben können vier oder mehr Umweltbereichen zugeordnet werden, wie z. B.: - Abfälle, - Luftemissionen, - Gewässerschutz, - Lärm- und Vibrationsschutz.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
Erstellt:
Letztes Update: