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Definition: Laufende Steuern auf Grundstücke und Gebäude
Kategorie: SNA 1993
Laufende Steuern auf Grundstücke und Gebäude sind von den Eigentümern (einschließlich der Eigentümer von eigengenutzten Wohnungen), Mietern oder beiden regelmäßig, in den meisten Fällen jährlich, auf das Eigentum an oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden zu entrichtende Steuern, außer Steuern auf Grundstücke und andere Vermögenswerte, deren Eigentümer oder Mieter Unternehmen sind und die von diesen im Produktionsprozess eingesetzt werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 8.53, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 8.53, Vereinte Nationen, New York, 1993
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