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Definition: Laufende Transfers - Geldstrafen und gebührenpflic...
Kategorie: SNA 1993
Geldstrafen und gebührenpflichtige Verwarnungen, die gegen institutionelle Einheiten von Gerichten oder Organen mit quasi-richterlichen Aufgaben ausgesprochen wurden, werden als laufende Transfers behandelt.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 8.96, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 8.96, Vereinte Nationen, New York, 1993
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