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Definition: Firmeneigenes Rückversicherungsunternehmen
Kategorie: EU-Rechtsakt
Der Begriff "firmeneigenes Rückversicherungsunternehmen" bezeichnet ein Rückversicherungsunternehmen, das entweder einem Unternehmen der Finanzbranche, das weder ein Versicherungs- noch ein Rückversicherungsunternehmen ist, noch einer Gruppe von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, für die die Richtlinie 98/78/EG gilt, ist oder einem nicht der Finanzbranche angehörenden Unternehmen gehört und das ausschließlich Risiken des Unternehmens oder der Unternehmen, dem bzw. denen es gehört, oder Risiken eines oder mehrerer der Unternehmen der Gruppe, der es angehört, rückversichert.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2005/68/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 323, 9/12/2005)
Europäische Union, Richtlinie 2005/68/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 323, 9/12/2005)
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