Definition: Rückversicherung mit begrenzter Risikoübernahme

Kategorie: EU-Rechtsakt

"Rückversicherung mit begrenzter Risikoübernahme" (Finanzrückversicherung) eine Rückversicherung, bei der das explizite Gesamtschadenrisiko, d. h. das übernommene wirtschaftliche Gesamtrisiko, das sich aus der Übernahme sowohl eines erheblichen Versicherungsrisikos als auch des Risikos hinsichtlich der Abwicklungsdauer ergibt, die Prämiensumme über die Gesamtlaufzeit des Versicherungsvertrags um einen begrenzten, aber erheblichen Betrag übersteigt, wobei zumindest eines der folgenden Merkmale zusätzlich gegeben sein muss:

i) ausdrückliche und materielle Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes;
ii) vertragliche Bestimmungen mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Ergebnisse zwischen den Vertragsparteien über die Gesamtlaufzeit des Vertrags auszugleichen, um einen gezielten Risikotransfer zu ermöglichen.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2005/68/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 323, 9/12/2005)
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