Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Nennkapazität
Kategorie: Umwelt - EU Rechstakt
Der Ausdruck "Nennkapazität" bezeichnet die Summe der vom Hersteller angegebenen und vom Betreiber bestätigten Verbrennungskapazitäten aller Linien einer Verbrennungsanlage, wobei insbesondere der Heizwert des Abfalls, ausgedrückt in der pro Stunde verbrannten Abfallmenge, zu berücksichtigen ist.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2000/76/EG des europäischen Parlaments un des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 332, 28/12/2005)
Europäische Union, Richtlinie 2000/76/EG des europäischen Parlaments un des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 332, 28/12/2005)
Erstellt:
Letztes Update: